Abteilung Behindertenhilfe – Departement für Wirtschaft, Soziales und Umwelt des Kantons Basel-Stadt

Kantonale Behindertenhilfe für Menschen mit Behinderung BS

Die Abteilung Behindertenhilfe des Kantons Basel-Stadt ist zuständig für die Umsetzung des kantonalen Behindertenrechts. Sie gewährt Beiträge an anerkannte Einrichtungen, koordiniert Wohn- und Tagesstrukturangebote und berät Menschen mit Behinderung und ihre Angehörigen zu kantonalen Unterstützungsleistungen. Ziel ist die Förderung von Selbstbestimmung und gesellschaftlicher Teilhabe.
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5. Februar 2025
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