Beitrag zu Krankenkassenbeiträgen bei niedrigem Einkommen - Binningen
SVA Basel-Landschaft
Die Individuelle Prämienverbilligung (IPV) unterstützt Personen mit geringem Einkommen bei der Bezahlung ihrer Krankenkassenprämien. Anspruchsberechtigt sind Einwohner des Kantons Basel-Landschaft, deren Einkommen und Vermögen bestimmte Grenzen nicht überschreiten. Die Berechnung der Prämienverbilligung erfolgt auf Basis der Steuerdaten.
Anträge auf Prämienverbilligung können jährlich gestellt werden. Die SVA Basel-Landschaft informiert potenziell Berechtigte automatisch, jedoch liegt die Verantwortung für die Antragstellung beim Versicherten. Bei Fragen oder Unklarheiten steht die SVA für Beratung zur Verfügung.
Anträge auf Prämienverbilligung können jährlich gestellt werden. Die SVA Basel-Landschaft informiert potenziell Berechtigte automatisch, jedoch liegt die Verantwortung für die Antragstellung beim Versicherten. Bei Fragen oder Unklarheiten steht die SVA für Beratung zur Verfügung.
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