Ambulante Wohnbegleitung Baselland/Basel-Stadt bei psychischer Beeinträchtigung - Frenkendorf
In grösstmöglicher Selbstständigkeit leben
Sie wohnen so selbstständig wie möglich in Ihrer eigenen Wohnung oder in einer Wohnung, die Ihnen der Verein für Sozialpsychiatrie BL in Untermiete anbietet. Sie wohnen entweder allein oder in einer kleinen Wohngemeinschaft. Die ambulante Wohnbegleitung – so nennen wir unser Angebot – bieten wir in allen Gemeinden im Kanton Basel-Landschaft und in der Stadt Basel an.
Die Begleitung passen wir mit Ihnen zusammen ganz an Ihre Bedürfnisse an. Unser Angebot steht Ihnen unabhängig von der Begleitintensität zur Verfügung.
Unsere ambulante Wohnbegleitung bietet Unterstützung für viele unterschiedliche Bedürfnisse und Ansprüche. So kann die ambulante Wohnbegleitung in unterschiedlichen Bereichen des Alltags unterstützen, Gespräche anbieten, auf Wunsch zu Terminen begleiten und vieles mehr.
Die Begleitung passen wir mit Ihnen zusammen ganz an Ihre Bedürfnisse an. Unser Angebot steht Ihnen unabhängig von der Begleitintensität zur Verfügung.
Unsere ambulante Wohnbegleitung bietet Unterstützung für viele unterschiedliche Bedürfnisse und Ansprüche. So kann die ambulante Wohnbegleitung in unterschiedlichen Bereichen des Alltags unterstützen, Gespräche anbieten, auf Wunsch zu Terminen begleiten und vieles mehr.
Treffpunkt
Verein für Sozialpsychiatrie BL
Bahnhofstrasse 29, 4402
FrenkendorfKarte anzeigen
E-Mail an Anbieter
Freie Plätze, bitte anmelden
Besuche zu Hause
Finanzierung
Gratis
Die ambulante Wohnbegleitung und die Mietkosten werden in den Kantonen Baselland und Basel-Stadt durch Kostengutsprachen der Behindertenhilfe, der Sozialhilfe und/oder der Ergänzungsleistungen übernommen. Selbstverständlich kann die Leistung auch durch eigene Mittel finanziert werden.
Weitere Informationen
direkt am Bahnhof Frenkendorf-Füllinsdorf gelegen
Letzter Login des Anbieters
3. Oktober 2025
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Finanzierung
Gratis
Die ambulante Wohnbegleitung und die Mietkosten werden in den Kantonen Baselland und Basel-Stadt durch Kostengutsprachen der Behindertenhilfe, der Sozialhilfe und/oder der Ergänzungsleistungen übernommen. Selbstverständlich kann die Leistung auch durch eigene Mittel finanziert werden.
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